Kaminfegergeschäft Buchsifeger GmbH
Die Kaminfeger für die Kantone Bern und Solothurn

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kaminfegergeschäft Buchsifeger GmbH und dem Kunden gelten ausschliesslich die nachfolgenden Bedingungen, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen zur Anwendung gelangen. Neben diesen AGB können zusätzlich spezielle Vertragsbedingungen für einzelne Dienstleistungen vereinbart werden.

2. Geltungsbereich

Das Angebot der Buchsifeger GmbH richtet sich in erster Linie an Auftraggeber in der Schweiz sowie des Fürstentums Liechtenstein und regelt die gegenseitige Geschäftsbeziehung. Vorbehalten bleiben spezielle Vereinbarungen und Reglemente der Buchsifeger GmbH.

3. Angebot

Die Buchsifeger GmbH kontrolliert und reinigt alle Feuerungen, die mit Holz, Öl oder Gas betrieben werden. Die Reinigungsintervalle betragen in der Regel 1 – 2 Mal pro Jahr und richten sich nach der Grösse der Anlage, der Benutzungsdauer und der Art des verwendeten Brennstoffes, oder gemäss den Herstellerangaben. Die Buchsifeger GmbH führt bei Öl- Gas- und Holzfeuerungen die amtlichen Emissionsmessungen durch, und bei Holzfeuerungen auch die Holzfeuerungskontrollen. Wir übernehmen sämtliche administrative Arbeiten und leiten die Messresultate an die zuständige kantonale Behörde weiter. Die amtlichen Messungen und Kontrollen werden nach den Grundsätzen der Luftreinhalteverordnung vollzogen. Die Buchsifeger GmbH führt brandschutztechnische Kontrollen durch (schwarze Feuerschau). Weitergehende Leistungen können mit dem Kunden vereinbart werden. Die Buchsifeger GmbH bietet auf Kundenwunsch spezielle Serviceverträge an. Um ein umfassendes Serviceangebot rund um die Feuerungen aller Art anzubieten, arbeitet die Buchsifeger GmbH auch mit Partnerunternehmen zusammen.

4. Rechte und Pflichten des Kunden

Der Kunde hat Anrecht auf eine dem Stand der Technik ausgeführte Dienstleistung. Er hat das Recht auf Verschwiegenheit. Der Kunde verpflichtet sich, den Arbeitsbereich gratis zur Verfügung zu stellen. Er ist für die sichere Zugänglichkeit der zu kontrollierenden und zu bearbeitenden Objekte verantwortlich. Er erteilt der Buchsifeger GmbH bei Bedarf wahrheitsgetreue Informationen rund um umwelt- und brandschutztechnische Fragen. Die Feuerungsanlagen müssen den zu erwartenden, mechanischen, thermischen, chemischen und statischen Bedingungen standhalten. Sie müssen so konstruiert sein, dass Ablagerungen jederzeit vollständig entfernt werden können. Mängel, die durch die Buchsifeger GmbH verursacht wurden, sind innerhalb von 10 Tagen durch den Kunden zu melden. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt bei der Buchsifeger GmbH die Rechnungsstellung zu hinterfragen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Forderung rechtsgültig.

5. Preise / Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind jederzeit möglich und bedürfen keiner Ankündigung. Der Kunde zahlt bar, per Kreditkarte oder innert 30 Tagen bei Rechnungsstellung. Der Kunde verpflichtet sich bei Zahlungsverzug die Kosten des Inkassoaufwandes vollumfänglich zu übernehmen. Die Buchsifeger GmbH kann in diesem Fall den entsprechenden Stellen die notwendigen Informationen weitergeben. Die Buchsifeger GmbH behält sich vor, bei Neukunden die Dienstleistung bar oder per Kreditkarte einzukassieren.

6. Übrige Bedingungen

Unproduktive Wartezeiten, z.B. infolge verspäteten Eintreffens des Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt, Unzugänglichkeit des Wärmeerzeugers oder mangelnde Organisation, werden zum Stundenansatz verrechnet. Die Buchsifeger GmbH ist mindestens 24 Stunden im Voraus zu benachrichtigen, falls der vorgeschlagene Termin nicht eingehalten werden kann, ansonsten wird der Termin verrechnet. Kann die Buchsifeger GmbH infolge von unverschuldeten Umständen (z.B. Unfall/Krankheit eines Mitarbeiters, Fahrzeugpannen, nicht mehr befahrbare Strassen, Streik, Pandemien usw.) den vereinbarten Termin nicht einhalten, so bestehen gegen die Buchsifeger GmbH keine Schadenersatzansprüche. Die Übertragung des Auftrages an Dritte bedarf der vorgängigen Zustimmung der Buchsifeger GmbH.

7. Haftung

Die Buchsifeger GmbH haftet nur für Schäden beim Auftraggeber, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Buchsifeger GmbH haftet nicht für Schäden bei Feuerungsanlagen, die den zu erwartenden, mechanischen, thermischen, chemischen und statischen Bedingungen nicht standhalten oder Folgeschäden aus Installations- bzw. Konstruktionsmängeln anderer. Ebenfalls unterliegen Verschleissteile (z.B. Zündvorrichtungen, Dichtungen, verstopfte Düsen), oder Materialermüdung (z.B. Alterung, Korrosion, Verformung etc.) nicht der Haftung. Die Buchsifeger GmbH haftet nicht für Kosten für Folgeschäden (wie z.B. Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall, Verlust von Aufträgen, Umweltschäden, entgangener Gewinne etc.) Liegt ein Mangel vor, muss die Buchsifeger GmbH die Gelegenheit erhalten, einen Mangel zu beheben oder deren Behebung einzuleiten. Rechnungen Dritter (z.B. von Service oder Reparaturen, etc.) werden nur übernommen, wenn die Buchsifeger GmbH im Voraus zum Auftrag ihre Zustimmung gegeben hat.

8. Gerichtsstand

Sämtliche Verpflichtungen unterstehen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Bern.

Urtenen-Schönbühl, 06. Januar 2021

Kaminfegergeschäft Buchsifeger GmbH
Grubenstrasse 7a
3322 Urtenen-Schönbühl