Kaminfegergeschäft Buchsifeger GmbH
Die Kaminfeger für die Kantone Bern und Solothurn

Häufige Fragen mit Antworten - FAQ

Wie oft muss meine Anlage kontrolliert werden?

Die Mindestanzahl der jährlichen Kontrollen oder Reinigungen ist im Brandschutzmerkblatt der Gebäudeversicherung Bern (GVB) festgelegt.

Kann ich den Kaminfeger selber wählen?

Der Grosse Rat hat entschieden, das Kaminfegermonopol im Kanton Bern per 1. Januar 2021 abzuschaffen. Ab diesem Datum steht es dem Kunden frei, ein Kaminfegergeschäft seiner Wahl mit der Reinigung seiner Heizanlage zu beauftragen. Neu ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass seine Anlage regelmässig gereinigt wird. Im Schadenfall muss er dies belegen können.

Reinigungen dürfen nach wie vor nur von konzessionierten Kaminfegerbetrieben durchgeführt werden. Die Feuerungskontrolle ist von der Aufhebung des Kaminfegermonopols nicht betroffen. Der Feuerungskontrolleur wird von der Gemeinde gewählt und nimmt die Messung wie gewohnt vor.

Was ist die Schwarze Feuerschau?

Anlässlich der Reinigung vergewissert sich der Kaminfeger, ob die Anlage den Feuerschutzvorschriften entspricht. Nebst Mängeln an der Anlage und den Bedienerteilen kontrolliert er zudem Mängel bei der Brandabschnittsbildung, der Frischluftzufuhr, der Fremdnutzung der Heizung usw. Als Grundlage dienen die Angaben der in der Kaminfegerweisung KFW (PDF, externer Link) der Gebäudeversicherung Bern (GVB).

Der Kaminfeger meldet die Mängel dem Eigentümer, der diese grundsätzlich im Rahmen der im Reinigungsturnus festgelegten Frist zu beheben hat. Werden die Auflagen mehrmals missachtet, hat die zuständige Behörde (Gemeinde oder GVB) für deren Umsetzung zu sorgen.

Ob Heizung, Cheminée oder Schwedenofen – die regelmässige Reinigung und Kontrolle ist Pflicht

Wie häufig sind Heizungen, Öfen oder andere Feuerungseinrichtungen zu reinigen und wer ist dafür zuständig? Worum geht es bei der Kontrolle – der schwarzen Feuerschau – durch den Kaminfeger? Was ist bei der Reinigung mit einem Russbrand zu beachten? Antworten dazu gibt das Brandschutzmerkblatt (PDF, externer Link) der GVB. Es informiert auch darüber, unter welchen Bedingungen der Besitzer seine Anlagen, zum Beispiel in einer Berghütte, selber reinigen darf.