Kaminfegergeschäft Buchsifeger GmbH
Die Kaminfeger für die Kantone Bern und Solothurn

Messpflicht von Zentralheizungen bis 70 kW

Wer ist genau betroffen?

Holz- und Kohle-Zentralheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) unter 70kW sowie gewerblich genutzte Backöfen und Pizzaöfen waren bisher von der Messpflicht ausgenommen. Gerade diese Kleinfeuerungen tragen jedoch wesentlich zur Feinstaubbelastung unserer Atemluft bei, wenn sie nicht richtig gewartet sind. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die Luftreinhalte-Verordnung angepasst und besagte Kleinfeuerungen und gewerblich genutzte Backöfen in die Messpflicht aufgenommen. Holzfeuerungen mit einer FWL grösser 70kW sowie Restholzfeuerungen1 sind bereits seit längerem messpflichtig und werden hinsichtlich ihres Schadstoffausstosses schon heute regelmässig überprüft.

Was ist Feinstaub?

Feinstaub bezeichnet sehr kleine Feststoffpartikel in der Luft. Diese können die Gesundheit auf verschiedene Weise beeinträchtigen. So tragen Sie zum Beispiel zu Lungenbeschwerden (Bronchitis, Asthma) sowie zu Schlaganfall und Herzinfarkt bei. Besonders schädlich ist Feinstaub für Kinder, ältere Menschen und chronisch Kranke. In der Schweiz kommt es bei Feinstaubmessungen regelmässig zu Grenzwertüberschreitungen.

Haben Sie weitere Fragen?

Ihre Buchsifeger wird diese gerne beantworten. Sie können sich auch direkt an, den Immissionsschutz Kanton Bern, wenden. Die Kontaktdaten beco Immissionsschutz, Tel. 031 633 57 80 oder E-Mail info.luft@vol.be.ch Informationen zu Luftschadstoffen und der Entwicklung der Luftbelastung finden Sie unter Luftreinhalteverordnung bei der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern.

Neben dem Holz ist auch der richtige Betrieb, insbesondere das Anfeuern von grosser Wichtigkeit für einen sauberen Betrieb der Holzfeuerung.

Informieren Sie sich unter www.holzenergie.ch oder fragen Sie uns.